hs hat geschrieben:
Ach ja, den Aspekt gesunder Menschenverstand hat Frank(?)
mit dem Beispiel einer akuten Grippewelle treffend thematisiert.
Ja, genau - der Dauelser Frank war's. Ich habe mir jetzt zum x-ten mal die Wettspielordnung angesehen und muss sagen, dass es echt traurig ist, dass ein solcher Fall darin offensichtlich nicht genau geregelt ist. Als Angestellter einer Behörde muss ich mich täglich mit Gesetzen und Dienstanweisungen zu den Gesetzen rumschlagen - ich bilde mir also ein, dass ich mit solchen Texten zumindest einigermaßen umgehen kann. Gut, scheint es also nicht genau drin zu stehen. Nun kommt wieder mein Beispiel mit der Grippewelle. Habe ich auf mein Aufstiegsrecht verzichtet, weil ich wg. Erkrankung diverser Mitspieler zu einer Relegation nicht antreten konnte? Ich denke nicht.
Verzicht bedeutet für mich, dass ich eine bestimmte Sache, die mir eigentlich zusteht (z.B. die Teilnahme an einer Aufstiegsrunde und den damit verbundenen möglichen Aufstieg laut Statuten) nicht beanspruchen will und aus diesem Grunde eine offizielle Erklärung diesbezüglich gegenüber den verantwortlichen Personen abgebe. Verantwortliche Personen für die Durchführung dieser Relegationsturniere sind hier m.E. die Kreis- oder Bezirksverbände, bzw. der oder die Staffelleiter/in der Spielklasse, in die ich durch einen möglichen Erfolg in der Relegation aufsteigen könnte, denn diese Person ist damit beschäftigt, seine/ihre Spielklasse zu komplettieren. Somit hätte ich also gegenüber der Staffelleiterin/dem Staffelleiter offiziell meinen Verzicht auf die Teilnahme an der Relegationsrunde schriftlich erklären müssen. Tue ich das nicht und wird ein konkreter Termin für die Spiele/das Spiel festgesetzt, so bin ich auch grundsätzlich dazu bereit die Relegation zu spielen, um mich auf die eine (als Sieger) oder andere (als Nachrücker aufgrund der Statuten) Art und Weise für die höhere Spielklasse zu qualifizieren. Warum ich dann letztlich nicht zum Relegationstermin antrete, ist dann meine Sache....die ggf. wg. Unsportlichkeit vom veranstaltenden Staffelleiter mit einem Ordnungsgeld o.ä. zu ahnden wäre, wie bei einem ganz normalen Punktspiel ansonsten ggf. auch....aber damit hat es sich dann auch.
Als Spieler eines Vereins der betroffenen 2. BK würde ich mich jedenfalls freuen, wenn hier eine Entscheidung zu Gunsten der sportlich qualifizierten Sportskameraden aus Bierden (also zu Gunsten des TT-Sports) getroffen wird....auch wenn wir als Abstiegskandidat ja eigentlich für ein Auffüllen mit einer anderen schwächeren Mannschaft (also Holtum II

) wären, um bessere Chancen auf den Klassenerhalt zu haben. Auf alle Fälle sollte auch dieser Sachverhalt in die neue Wettspielordnung aufgenommen werden, um solche Diskussionen künftig zu verhindern.