Spielabbruch durch Stromausfall
Verfasst: 13.09.2008, 00:48
Für alle, die kein TTVN Jahrbuch 08 haben:
auf der Seite 150, WO/AB J 19 c.c heißt es: " Sofern ein bereits begonnener Mannschaftskampf durch das Verschulden der Heimmannschaft gemäß J 19 b.h nicht ordnungsgemäß beendet werden konnte (z.B. durch Ausfall der Lichtanlage), so wird der Mannschaftskampf nicht gemäß c.a gewertet. Statt dessen behalten beide Mannschaften die bis zum Abbruch des Mannschaftskampfes gewonnenen Spiele, und alle nicht durchgeführten Spiele bis zum Erreichen des Siegpunktes bzw. bis zum Unentschieden (falls die Heimmannschaft schon die zu einem Unentschieden erforderlichen Spiele gewonnen hat) werden kampflos für die Gastmannschaft gewertet."
auf der Seite 150, WO/AB J 19 c.c heißt es: " Sofern ein bereits begonnener Mannschaftskampf durch das Verschulden der Heimmannschaft gemäß J 19 b.h nicht ordnungsgemäß beendet werden konnte (z.B. durch Ausfall der Lichtanlage), so wird der Mannschaftskampf nicht gemäß c.a gewertet. Statt dessen behalten beide Mannschaften die bis zum Abbruch des Mannschaftskampfes gewonnenen Spiele, und alle nicht durchgeführten Spiele bis zum Erreichen des Siegpunktes bzw. bis zum Unentschieden (falls die Heimmannschaft schon die zu einem Unentschieden erforderlichen Spiele gewonnen hat) werden kampflos für die Gastmannschaft gewertet."