Spielberechtigungen
Verfasst: 18.05.2009, 20:18
Auf der Staffelarbeitstagung am 14.05.09 kam folgende Frage auf:
Wenn der TSV Achim seine Herrenmannschaft auflöst, gilt dann trotzdem die Wechselfrist bis 31.05., oder können die Herren auch zu einem späteren Zeitpunkt wechsen und sind gleich spielberechtigt?
Klare Antwort: Die Wechselfrist endet auch hier am 31.05.
Da sich "nur" die Herren auflösen, aber die Damen weiter am Spielbetrieb, unter TSV Achim, teilnehmen, ist es keine TT-Vereinsauflösung. Die Herren müssen sich bis zum 31.05. entscheiden, ob und in welchem Verein sie in der nächsten Saison spielen möchten und dann dementsprechend einen Wechselantrag stellen. Wenn der Wechsel nach dem 31.05. gestellt wird, sind sie erst zur Rückrunde für den neuen Verein spielberechtigt.
Siehe dazu auch die WO/AB B4.3, Seite 82
"Wird ein Verein oder dessen Tischtennis-Abteilung aufgelöst, so kann
eine Spielberechtigung für die bisher für diesen Verein spielberechtigten
Spieler ab dem Datum der Auflösung jederzeit auf Antrag erteilt werden
(für den Einsatz in den vier höchsten Spielklassen unter Beachtung von
B 3.2).
Die Auflösung einer Tischtennis-Abteilung bzw. der Austritt aus dem
Mitgliedsverband muss vom Verein schriftlich bestätigt werden."
@ Rainer:
Kannst Du mir noch mal sagen, wer danach gefragt hatte (Uesen oder Ottersberg)? Dann kann ich es den betreffenden Vereinen noch mal separat mitteilen. Danke
Wenn der TSV Achim seine Herrenmannschaft auflöst, gilt dann trotzdem die Wechselfrist bis 31.05., oder können die Herren auch zu einem späteren Zeitpunkt wechsen und sind gleich spielberechtigt?
Klare Antwort: Die Wechselfrist endet auch hier am 31.05.
Da sich "nur" die Herren auflösen, aber die Damen weiter am Spielbetrieb, unter TSV Achim, teilnehmen, ist es keine TT-Vereinsauflösung. Die Herren müssen sich bis zum 31.05. entscheiden, ob und in welchem Verein sie in der nächsten Saison spielen möchten und dann dementsprechend einen Wechselantrag stellen. Wenn der Wechsel nach dem 31.05. gestellt wird, sind sie erst zur Rückrunde für den neuen Verein spielberechtigt.
Siehe dazu auch die WO/AB B4.3, Seite 82
"Wird ein Verein oder dessen Tischtennis-Abteilung aufgelöst, so kann
eine Spielberechtigung für die bisher für diesen Verein spielberechtigten
Spieler ab dem Datum der Auflösung jederzeit auf Antrag erteilt werden
(für den Einsatz in den vier höchsten Spielklassen unter Beachtung von
B 3.2).
Die Auflösung einer Tischtennis-Abteilung bzw. der Austritt aus dem
Mitgliedsverband muss vom Verein schriftlich bestätigt werden."
@ Rainer:
Kannst Du mir noch mal sagen, wer danach gefragt hatte (Uesen oder Ottersberg)? Dann kann ich es den betreffenden Vereinen noch mal separat mitteilen. Danke