Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich wieder mal mit dem Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten,
weil 3 Klagen von 2 Kneipenbesitzern und einem Discothekenbesitzer vorliegen, die sich -und jetzt kommt´s-
in ihrem Recht auf freie Berufsausübung eingeschränkt sehen
Wenn die recht kriegen, warte ich persönlich dann auf den Tag, an dem die Taxifahrer gegen Geschwindigkeits-
beschränkungen klagen, da sie ihre Gäste nicht mehr schnell genug von A nach B transportieren können
und somit natürlich in ihrem Recht (s. oben) eingeschränkt sind
Mahlzeit