Staffeleinteilung der Damen und Herren 2008/2009

Alles zum Tischtennis im Kreis Verden.

Moderator: TTKV

pb
Landesliga-Spieler
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Beitrag von pb »

Meine Meinung zum Fall Bierden:
In der Wettspielordnung steht, dass die Teilnahme an der Relegation freiwillig erfolgt und und der Verzicht die automatische Nichtberücksichtigung zur Folge hat.
Wie man jetzt darauf kommen kann, dass euer Nichtantreten kein Verzicht ist, ist mir schleierhaft.
Dann würde man sich ja als Mannschaft, die einfach nicht auftaucht noch besser stellen als eine Mannschaft, die immerhin den Anstand hat abzusagen.
Ich hoffe, dass Gerda deswegen keine schlaflosen Nächte hat, denn die Sache ist auch von der Logik her so eindeutig wie nur irgendwas: Wer nicht spielt steigt ab. Das kann man gar nicht anders verstehen.
Wenn euch das nicht klar war, würde ich mir mal Gedanken über eure Abteilungsleitung machen.
Im übrigen ist laut WSO auch der 9. der Staffel vor dem 3. der unteren Staffel zugriffsberechtigt, so dass Niels auch nix peinlich sein muß, da Oyten wohl 2. BK spielen will, so wie die sich vollgesogen haben.
hs
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Beitrag von hs »

pb hat geschrieben:Meine Meinung zum Fall Bierden:
In der Wettspielordnung steht, dass die Teilnahme an der Relegation freiwillig erfolgt und und der Verzicht die automatische Nichtberücksichtigung zur Folge hat.
Wie man jetzt darauf kommen kann, dass euer Nichtantreten kein Verzicht ist, ist mir schleierhaft.
Dann würde man sich ja als Mannschaft, die einfach nicht auftaucht noch besser stellen als eine Mannschaft, die immerhin den Anstand hat abzusagen.
1. In der Wettspielordnung (WO/AB) steht nicht, dass ein Nichtantreten
als Relegationsverzicht zu werten ist.

2. Nichtantreten wird in der WO/AB klar geregelt, s. Abschnitt J der WO.

2a. Nichtantreten bedeutet i.d.R., dass die Begegnung kampflos für den
spielbereiten Gegner als gewonnen gewertet wird.

3. Die WO/AB regelt nicht, in welcher Form ein Relegationsverzicht
zu erklären ist. Schriftlich, telefonisch, per E-Mail? Nichts ist
diesbezüglich geregelt.

4. Wir sind nicht einfach nicht aufgetaucht. Vielmehr standen wir
wegen unserer Personalnot mit Hutbergen in Kontakt, um eine
Lösung zu finden. Ein "freiwilliger" Relegationsverzicht sieht anders
aus, oder? :wink:

5. Im Klartext: Wir haben zu keinem Zeitpunkt unseren Verzicht auf das
Recht (gemäß WO/AB G 9b) zur Teilnahme an der
Relegationsrunde erklärt. Es liegt vielmehr ein Nichterscheinen vor,
verursacht durch akute Personalnot. Die Regelungen der WO/AB
G 11b bzw. 13d kommen also nicht zum Tragen, weil deren
Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dazu hätten wir unseren Verzicht
auf die Teilnahme zur Relegationsrunde erklären müssen, was aber
nicht geschehen ist.

Relegationsverzicht und Nichtantreten sind laut WO/AB völlig
verschiedene Dinge. Relegationsspiele gelten gemäß WO/AB J 6a als
Fortsetzung der Rückrunde. Ein Relegationsspiel ist ein Mannschaftskampf
wie ein "normales" Punktspiel. Infolgedessen kommen die Regelungen
der WO/AB J für das Nichtantreten zur Anwendung. Somit müsste die
Begegnung kampflos für den Gegner als gewonnen gewertet werden, und
zwar gemäß WO/AB J 16a in Verbindung mit WO/AB J 19b.g, WO/AB J
19c.a sowie WO/AB D 2.8.

Grüße, Heiko
pb
Landesliga-Spieler
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Beitrag von pb »

Das man den Relegationsverzicht nicht geregelt hat, mag ja ein Fehler sein. Der Spielklassenverzicht ist aber auch nicht näher geregelt.
Und ob ihr abgesagt habt, weiß ich nicht, aber Henning stand vor der Halle.
Und wenn ihr abgesagt habt, ist das doch wohl auch ein Verzicht.
Ist ja auch nicht meine Entscheidung, aber eine Mannschaft, die einfach nicht kommt, besser zu stellen als eine die vorher verzichtet kann es ja wohl nicht sein. Und darauf läuft deine ganze Argumentationskette hinaus.

Und ich hab mich natürlich geirrt: Oyten ist 10. geworden und daher nach Holtum dran. Man kann aber auch nicht alle Tabellen im Kopf haben.
hs
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Beitrag von hs »

pb hat geschrieben:Das man den Relegationsverzicht nicht geregelt hat, mag ja ein Fehler sein.
Den man kaum uns anlasten kann. :wink:
Der Spielklassenverzicht ist aber auch nicht näher geregelt.
Doch siehe z.B. WO/AB G 9d, G 11i, H 9a usw.
Und ob ihr abgesagt habt, weiß ich nicht, aber Henning stand vor der Halle.
Wir hatten abgesagt und Henning spielt ja gar nicht in der 2. Mannschaft. :)
Und wenn ihr abgesagt habt, ist das doch wohl auch ein Verzicht.
Nein. Wo soll denn das so in der WO/AB stehen? :wink:

Wir hatten die Heimmannschaft über unser Nichtantreten informiert,
nachdem Versuche, kurzfristig eine Lösung herbeizuführen, fehlgeschlagen
waren. Wir waren gewillt, an der Relegation teilzunehmen, bekamen aber
zum Spieltermin keine Mannschaft zusammen. Und: Ein Verzicht müsste
gegenüber der staffelleitenden Stelle erklärt werden.
Ist ja auch nicht meine Entscheidung, aber eine Mannschaft, die einfach nicht kommt, besser zu stellen als eine die vorher verzichtet kann es ja wohl nicht sein.
Ich verstehe diesen Einwand nicht. Falls eine Mannschaft, die das Recht
hat, an einer Relegationsrunde teilzunehmen, nicht aufsteigen will, dann
erklärt sie ihren Teilnahmeverzicht. Falls aber eine Mannschaft beim
Auffüllen einer Klasse berücksichtigt werden möchte, dann tut sie das halt
nicht. Mit einer "Besserstellung" hat das überhaupt nichts zu tun. Es ist
überhaupt keine andere Mannschaft im Spiel gewesen, die sich hätte
benachteiligt fühlen können. Hätten wir nämlich verzichtet, dann wäre
keine andere Mannschaft nachgerückt, um gegen Hutbergen in der
Relegation anzutreten.
Und darauf läuft deine ganze Argumentationskette hinaus.
Nö. Ich halte mich daran, was in der WO/AB steht. :wink:
Dort wird zwischen Nichtantreten und Verzicht unterschieden.

Grüße, Heiko
pb
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Beitrag von pb »

Ich verstehe diesen Einwand nicht. Falls eine Mannschaft, die das Recht
hat, an einer Relegationsrunde teilzunehmen, nicht aufsteigen will, dann
erklärt sie ihren Teilnahmeverzicht. Falls aber eine Mannschaft beim
Auffüllen einer Klasse berücksichtigt werden möchte, dann tut sie das halt
nicht. Mit einer "Besserstellung" hat das überhaupt nichts zu tun. Es ist
überhaupt keine andere Mannschaft im Spiel gewesen, die sich hätte
benachteiligt fühlen können. Hätten wir nämlich verzichtet, dann wäre
keine andere Mannschaft nachgerückt, um gegen Hutbergen in der
Relegation anzutreten.
Wenn ihr nicht abgesagt hättet, hätte sich ja formal nichts zum jetzigen Stand geändert.

Um die Aufstiegsberechtigung zu erhalten, ist die Teilnahme an der Relegation erforderlich. Aus einem Nichtantreten eine Teilnahme zu konstruieren finde ich abwegig. Eine Teilnahme ohne physikalische Anwesenheit ist im Tischtennis eigentlich nicht denkbar. Und mehr als Teilnahme oder Verzicht gibt es m.E. nicht.
Aber ihr müßt ja auch nicht mich überzeugen.
Du scheinst dich ja formaljuristisch so gut auszukennen, das es der gesunde Menschenverstand schwer haben wird.
[/quote]
hs
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Beitrag von hs »

pb hat geschrieben:Wenn ihr nicht abgesagt hättet, hätte sich ja formal nichts zum jetzigen Stand geändert.
Richtig. Es sollte auch nur zeigen, dass wir durchaus gewillt waren,
an der Relegation teilzunehmen, also mitnichten auf die Teilnahme
verzichtet haben. Aus unserer Sicht kann schon allein deshalb kein
Relegationsverzicht, sondern ein Nichtantreten vorliegen.
Um die Aufstiegsberechtigung zu erhalten, ist die Teilnahme an der Relegation erforderlich.
Nein. Nur wer auf die Teilnahme an einer Relegationsrunde verzichtet,
der verwirkt alle Aufstiegsansprüche.

Denkanstoß: Niemand verwirkt das Recht auf einen Kindergartenplatz,
indem er sein Kind nicht in den Kindergarten schickt.
Aus einem Nichtantreten eine Teilnahme zu konstruieren finde ich abwegig.
Umgekehrt wird ein Schuh draus. :) Es ist vielmehr abwegig, aus einem
Nichtantreten einen Teilnahmeverzicht konstruieren zu wollen. Gölte
ein Nichtantreten als Relegationsverzicht, dann stünde es so in der WO/AB.
Eine Teilnahme ohne physikalische Anwesenheit ist im Tischtennis eigentlich nicht denkbar.
Denkanstoß: Eine Mannschaft, die zu einer Begegnung nicht erscheint,
nimmt trotzdem am Punktspielbetrieb teil. :wink: Die Relegationsrunde
gehört als Fortsetzung der Rückrunde zum Punktspielbetrieb ...

Ich weise noch einmal darauf hin, dass das Nichtantreten sowie die damit
verbundenen Folgen in der WO/AB geregelt sind.

Grüße, Heiko
pb
Landesliga-Spieler
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Beitrag von pb »

Nein. Nur wer auf die Teilnahme an einer Relegationsrunde verzichtet, der verwirkt alle Aufstiegsansprüche.
So steht das aber in der WO, oder besser gesagt, so lese ich das und macht meines Erachtens auch nur Sinn. Es gibt nur Teilnahme oder Verzicht, und um das Aufstiegsrecht zu erhalten, muß man teilnehmen und das habt ihr nicht.
Die für die Relegationsrunde qualifizierten Mannschaften ergeben sich aus den Abschnitten G 9 und G 10. Die Teilnahme an der Relegationsrunde ist freiwillig. Auf die Teilnahme an der Relegationsrunde verzichtende Mannschaften werden durch keine anderen Mannschaften ersetzt und für ein eventuelles späteres Auffüllen einer Staffel nicht berücksichtigt.
Ich denke auch, wir haben jetzt genug drüber geschrieben. Vielleicht hast du ja formaljuristisch recht. Ich denke, die Absicht der WO ist, das man die Relegation spielt und ansonsten halt nicht auf- bzw. absteigt.
Den Fall, dass man nicht verzichtet, aber trotzdem nicht spielt hat wohl keiner vorausgesehen und daher nicht explizit erwähnt.
Ist meine Interpretation und daher völlig irrelevant.
hs
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Beitrag von hs »

pb hat geschrieben:Den Fall, dass man nicht verzichtet, aber trotzdem nicht spielt hat wohl keiner vorausgesehen und daher nicht explizit erwähnt.
Ich denke, dieser Fall ist durchaus bedacht worden. Allerdings hat man ihn
nicht auf Relegationsspiele beschränkt. Vielmehr gibt es umfassendere
Regelungen, die grundsätzlich alle Mannschaftskämpfe betreffen.
Im vorliegenden Fall sind das die Regelungen für das Nichtantreten.

Grüße, Heiko
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