Staffeleinteilung der Damen und Herren 2008/2009

Alles zum Tischtennis im Kreis Verden.

Moderator: TTKV

pb
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Beitrag von pb »

Hier haben wir es aber mit 2 Sachen zu tun: 1. die Relegation an sich, die an dem besagten Wochenende stattfinden muss. Hierzu hat sich Bierden zur Durchführung bereitserklärt, sonst hätten sie mit Hutbergen keinen Termin abgesprochen. Also kein Verzicht in dieser Sache.
2. den genauen Spieltermin der abgesprochen wurde. Diesen Termin konnte Bierden aus diversen Gründen nicht wahrnehmen. Also nur Nichtantreten und kein Verzicht im o.g. Sinne und ggf. Ordnungsgeld.
Laut WO gibt es aber nur die (freiwillige) Teilnahme, und die Nichtteilnahme ist dann ein Verzicht (auf die Teilnahme). Das steht ja in dem Passus genau so drin.

Man kann das ja drehen, wie man will, ihr habt wohl nicht aktiv verzichtet, aber auch nicht teilgenommen.

Mit der Formaljuristerei sollen sich die Gremien befassen, die den Text verfasst haben.
Marko

Beitrag von Marko »

Also ... ohne hier jetzt irgendjemandem in den Rücken fallen zu wollen :wink:, kann es für diesen Fall
eigentlich nur eine RICHTIGE Entscheidung geben.

Der TSV Bierden steigt auf und zahlt wg. Nichtantreten zu einem Punkt-/Relegationsspiel die hierfür
festgesetzte Gebühr.

Ich gehe zwar davon aus, dass Bierden von diesem "Nachspiel" und den möglichen Konsequenzen eines Verzichts
wirklich keine Ahnung gehabt hat, und Unwissenheit schützt bekanntlich auch vor Strafe nicht, aber:
Da es für eine solche Konstellation KEINE klare Regelung gibt, ist Bierden "im Sinne der Anklage" UNSCHULDIG.

Wie ja schon geschrieben wurde, kann es sich nicht um einen Verzicht handeln, da ja ein Termin
(zumindest Uhrzeitlich/das Datum war ja festgelegt) vereinbart wurde. Es kann sich also nur um ein
Nichtantreten handeln (der Grund ist hierbei schon fast egal), welches "nur" mit Bußgeld zu ahnden ist!!!


Rein sportlich hat sich Bierden nach der jetzt entstandenen Situation mit dem Relegationplatz für den
Aufstieg qualifiziert. Ob es nun sportlich auch für die 2. BK reicht, sehen wir nächstes Jahr :wink: ...
... bisschen anspornen muss ich die Jungs ja jetzt auch :D


So ... das war jetzt meine Meinung zu dem Thema ... und vielleicht wird das letztendliche Urteil der
zuständigen Stellen ja vielleicht sogar ein Präzedenzfall :roll:
pb
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Beitrag von pb »

[External Link Removed for Guests]
ist aktualisiert worden.
Holtum II und Thedinghausen in der 2. BK.
pb
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Beitrag von pb »

PS: Ist allerdings immer noch vorläufig.
hs
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Beitrag von hs »

pb hat geschrieben:[External Link Removed for Guests]
ist aktualisiert worden.
Holtum II und Thedinghausen in der 2. BK.
Es ist zwar schon ein paar Tage her, seitdem ich mit unserem
Mannschaftsführer geredet habe, aber ich glaube, wir (Bierden)
warten noch auf Gerdas schriftlichen Einspruchsbescheid gemäß
WO/AB A 16a.f, aus dem hervorgeht, ob sie den Einspruch abweist
oder stattgibt.
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Nils
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Beitrag von Nils »

tt-bvlg.de hat geschrieben:...Die endgültige Staffelzusammensetzung wird nach den sportpraktischen Arbeittagungen veröffentlicht...
Bis dahin wird es wohl keine endgültige Entscheidung geben.
Wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, dürfte das am 25.06. sein. Ich lass mich aber gerne korrigieren.

Es sieht durchaus toll aus wenn ich meine Mannschaft (Holtum II) in der vorläufigen 2.BK sehe. Nach wie vor bin ich aber der Meinung das man hier nach sportlichen Aspekten und nicht nach sehr undurchsichtigen Regelauslegungen entscheiden sollte.
Sportlich steht Bierden deutlich vor uns!

Nachdem man uns nun den Mund wässrig gemacht hat wäre vielleicht eine 11er Staffel die beste Lösung. Ich fürchte nur der Bezirksverband hat da andere Vorstellungen?!

Gruß
Nils
hs
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Beitrag von hs »

Nils hat geschrieben:
tt-bvlg.de hat geschrieben:...Die endgültige Staffelzusammensetzung wird nach den sportpraktischen Arbeittagungen veröffentlicht...
Bis dahin wird es wohl keine endgültige Entscheidung geben.
Wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, dürfte das am 25.06. sein. Ich lass mich aber gerne korrigieren.
Naja, laut WO/AB A 16a.f sollte binnen einer Woche ein schriftlicher
Einspruchsbescheid verschickt werden. Er hätte also letzten Freitag
vorliegen sollen. Wir wüssten schon gern, ob unser Einspruch nun
abgewiesen oder stattgegeben wird. :wink: Im Falle einer Abweisung
geht's dann möglicherweise über den Protestweg vors Sportgericht. :(

Gruß, Heiko
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Nils
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Beitrag von Nils »

...was dann ja bedeuten könnte dass eine endgültige Entscheidung erst kurz vor der Saison ansteht... :roll:
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