Für alle, die kein TTVN Jahrbuch 08 haben:
auf der Seite 150, WO/AB J 19 c.c heißt es: " Sofern ein bereits begonnener Mannschaftskampf durch das Verschulden der Heimmannschaft gemäß J 19 b.h nicht ordnungsgemäß beendet werden konnte (z.B. durch Ausfall der Lichtanlage), so wird der Mannschaftskampf nicht gemäß c.a gewertet. Statt dessen behalten beide Mannschaften die bis zum Abbruch des Mannschaftskampfes gewonnenen Spiele, und alle nicht durchgeführten Spiele bis zum Erreichen des Siegpunktes bzw. bis zum Unentschieden (falls die Heimmannschaft schon die zu einem Unentschieden erforderlichen Spiele gewonnen hat) werden kampflos für die Gastmannschaft gewertet."
Spielabbruch durch Stromausfall
Moderator: Conny
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Marko
Vom Prinzip her ne ganz tolle Idee Conny, aber ... da es ja das Ziel ist, [External Link Removed for Guests] den "längsten Thread des Universums"Vielleicht kann man so auch schon im Vorfeld einiges entschärfen
zu erreichen, muss man(n) halt auf schon in der Vergangenheit bewährte Mittel zurückgreifen.
Schön provokant schreibenbevor ihr euch im Forum gegenseitig angreift.
Das holt alle aus Ihren Löchern und nur so kommen die gewünschten Beitrags- und Zugriffszahlen zustande
Nein, im ernst, Conny, VIELEN DANK für die Aufklärung über die Regelauslegung in einem
solchen Fall. Ich hatte auch schon angefangen, nach ähnlichen Fällen zu googeln, aber es
geht einfach nix über (d)ein enormes Fachwissen
Zuletzt geändert von Marko am 14.09.2008, 01:19, insgesamt 1-mal geändert.