Re: 2. Bezirksklasse Herren 2010/2011
Verfasst: 23.12.2010, 11:40
Die BJ Klausel oder was? Grandios 

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Dieser Sachverhalt liegt im vorliegenden Fall nicht vor. Alle im Spielbericht aufgeführten Spieler waren anwesend und haben auch gespielt. Die eingetragenen Spielergebnisse dürften auch stimmen. Mit anderen Worten, der Spielbericht ist nicht manipuliert worden. Er dokumentiert den tatsächlichen Verlauf des Punktspiels. Es existiert keine Diskrepanz zwischen dem Inhalt des Spielberichts und den tatsächlichen Ereignissen -- der Bericht enthält wahrheitsgemäße Angaben. Es liegt keine Manipulation und deshalb kein Verstoß gegen die o.g. Regelung der Wettspielordnung vor.Strunz hat geschrieben:b.j - eine Manipulation des Spielberichtsformulars (Aufführen von nicht anwesenden Spielern, Eintragen von falschen Spielergebnissen usw.) vornimmt oder duldet.
[...]WO/AB, Abschnitt J: Bestimmungen für die Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb
Es spielt laut Wettspielordnung (WO) auch keine Rolle, ob die gegnerische Mannschaft, also Blender, um diese Bestimmung wusste oder nicht. Ein "mitgehangen = mitgefangen" sieht die WO in diesem Fall schlicht nicht vor.9 Mehrfacheinsatz an einem Spieltag
a Werden an einem Spieltag Mannschaftskämpfe mehrerer Mannschaften eines Vereins
ausgetragen, so darf ein Spieler nicht zur gleichen Zeit in zwei Mannschaftskämpfen
(in einem davon als Ersatzspieler) eingesetzt werden. Der Mannschaftskampf der Mann-
schaft, in dem er zeitlich zuerst mitwirkt, muss völlig abgeschlossen sein, ehe der Mann-
schaftskampf der anderen Mannschaft, in dem er danach ebenfalls eingesetzt werden soll,
durch die vorgeschriebene Begrüßung eröffnet wird.
b Bei Verstößen gegen diese Vorschrift gilt der betreffende Spieler für die obere Mannschaft -
in der er als Ersatz mitwirkt - als nicht einsatzberechtigt.
Sofern man hier die bewusste oder unbewusste Manipulation unterstellen kann (schließlich wurde quasi direkt am Nachbartisch gespielt), vermag ich nicht zu beurteilen, sofern da überhaupt in der WO differenziert wird bzw. werden kann (als SpielerIn müssten wir ja theoretisch die Regeln mehr oder weniger gut kennen bzw. unterliegen diesen). Naja, um nun zum Abschluss zu kommen: hier sind (vermutlich) beide Paragraphen zusammen gekommen, so dass diese Wertung zustande kam und wir haben wieder was dazu gelernt...hs hat geschrieben:hs hat geschrieben: ...Blender hat durch das Verhalten während des Punktspiels signalisiert, dass die Mannschaft an eine sportliche Entscheidung interessiert war. Deshalb gab's keine Einwände gegen den Paralleleinsatz des Thedinghausener Spielers.
...
Eine Manipulation könnte dann vorliegen, wenn der Spielbericht das tatsächliche Spielgeschehen nicht korrekt widerspiegelt, also falsche, nicht wahrheitsgemäße Angaben enthält.Henning hat geschrieben:Die eigentliche Frage die beantwortet werden muss, ist doch was in diesem Fall "Manipulation des Spielberichts" zu bedeuten hat. Lt. WO sind zwar einige Beispiele aufgeführt, aber treffen (natürlich) in diesem Fall nicht zu
Das erinnert mich überhaupt nicht daran, vor allem da ich damals eine ganz andere Meinung als Heiko hatte^^Zickler1966 hat geschrieben:Hey, das erinnert an die Diskussionen damals nach dem Nichtantritt Bierdens zur Relegation (Kreisliga/2. BK).
Genau so sehe ich den Sachverhalt auch.Dieser Sachverhalt liegt im vorliegenden Fall nicht vor. Alle im Spielbericht aufgeführten Spieler waren anwesend und haben auch gespielt. Die eingetragenen Spielergebnisse dürften auch stimmen. Mit anderen Worten, der Spielbericht ist nicht manipuliert worden. Er dokumentiert den tatsächlichen Verlauf des Punktspiels. Es existiert keine Diskrepanz zwischen dem Inhalt des Spielberichts und den tatsächlichen Ereignissen -- der Bericht enthält wahrheitsgemäße Angaben. Es liegt keine Manipulation und deshalb kein Verstoß gegen die o.g. Regelung der Wettspielordnung vor.
Cord hat geschrieben: ...bevor Daniel mich also kalt macht, halte ich im Folgenden also lieber die Klappe
Nö. Die von Michael angeführte Regelung der Wettspielordnung betrifft die Manipulation des Spielberichtformulars (quasi der Tatbestand der Urkundenfälschung). Die Regelung greift nur dann, wenn der Spielbericht unrichtige Angaben enthält und diese vorsätzlich vorgenommen worden sind (Täuschungsabsicht). Dies trifft im vorliegenden Fall nicht zu. Der Spielbericht ist völlig in Ordnung. Das Punktspiel ist genau so über die Bühne gegangen, wie es der Bericht dokumentiert. Infolgedessen kann Blender nicht wegen der Manipulation des Spielberichts bestraft werden.Daniel hat geschrieben:auch wenn ich glaube, dass man das ganze schon als Manipulation ansehen kann.