Es gibt keine Pflicht der Teilnehmer eines Mannschaftskampfes, Protest gegen Regelverstöße einzulegen, den Gegner auf eine fehlerhafte Aufstellung hinzuweisen usw., AFAIK.Zickler1966 hat geschrieben:Schade, dass sich hier keine Betroffenen der beiden Mannschaften äußern, die ja durch Unterschrift unter das Spielformular bestätigten, dass die Spielberechtigungslisten geprüft und die Aufstellungen (wider besseren Wissens) als korrekt angesehen wurden und dass es keine Protestgründe gegen das Spielgeschehen geben würde....offensichtlich auch nicht längere Zeit nach Eingabe des Ergebnisses/der Spieler in click-tt.
Das ist aber nicht der Knackpunkt. Die Spielleitung möchte Blender wegen eines gefälschten bzw. manipulierten
Spielberichtsformulars belangen. Darum sollte sich die Diskussion drehen. Bislang ist nicht schlüssig erläutert worden, welche Einträge im Formular sich nicht mit dem tatsächlichen Ablauf des Punktspiels decken sollen. Ja, aufgrund des Spielberichts ist der unerlaubte Paralleleinsatz erst ans Licht der Öffentlichkeit gekommen. Anders formuliert, der Spielbericht ist korrekt und nicht manipuliert, weil er das Punktspiel wahrheitsgemäß dokumentiert. Erst im Falle einer falschen Dokumentation ergäben sich Anhaltspunkte für einen Verdacht auf eine Manipulation des Spielberichtsformulars.