Auch schon mal dieses Problem im Rahmen der Jugendarbeit gehabt? Heute erhielt ich eine Anfrage zu diesem Thema. Die Familie eines Mädchens, dass gerne in einen Sportverein eintreten würde, kann sich den Vereinsbeitrag nicht leisten, da sie zur Zeit leider nur Einkünfte nach dem SGB II hat. Die Vereine bieten geminderte Beitragssätze in der Regel nur für arbeitslose Erwachsene an, so dass Jugendliche den niedrigeren Jugend-Beitrag in voller Höhe zahlen müssten. Was dann?
Hier greift offensichtlich das Bildungspaket nach dem SGB II, auf das der Landkreis Verden auf seiner Internetseite hinweisst:
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Bis zu 120,-EUR Vereinsbeitrag im Jahr können danach offensichtlich für einen Jugendlichen unter 18 Jahren übernommen werden (Abrechnung direkt über den Verein, damit kein Missbrauch mit der Leistung erfolgt)
Infobroschüren und der Antrag können abgerufen werden.
Auszug der Infos:
"Soziale und kulturelle Teilhabe
Jedes Kind hat seine eigenen Interessen und Talente. Diese können beispielsweise in Vereinen, Musikschulen oder anderen Vereinigungen individuell gefördert werden. Oft können Kinder jedoch nicht ihren Hobbys nachgehen oder müssen beim Sport zuschauen, weil die Eltern es nicht bezahlen können.
Sport und Musik machen Kinder schlau, glücklich und selbstbewusst. Sport zu treiben, fördert die Entwicklung der Motorik und damit Reaktionsvermögen, Gleichgewichtssinn und Bewegungskoordination. Musik fördert die Entwicklung eines Kindes und baut Spannungen ab. Doch das sind noch nicht alle Vorzüge, die zukünftig allen Kindern und Jugendlichen zugänglich sein sollen.
Zukünftig werden die Kosten für Vereinsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Unterricht in künstlerischen Fächern und für die Teilnahme an Freizeiten bis zu einem Betrag von 10,00 EUR monatlich pro Kind übernommen. Weitere Informationen gibt das nachstehende Infoblatt."