Belagkunde

Fragen zu den TT-Regeln

Moderator: Conny

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Frank
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Belagkunde

Beitrag von Frank »

Irgendwie lässt es mir keine Ruhe und daher wende ich mich an die große Runde:

Ich ärgere mich über eine Niederlage und war mir während des Spiels sicher, dass der Belag nicht erlaubt sein kann. Das war keine normale Noppe, sondern es erinnerte mich an den schlimmsten Curl... Auf ITTF Seiten finde ich, das Zulassungen immer nur vom 01.07 bis 30.06. gültig sind. Laut Aussage des Spielers ist der Belag noch bis April 09 gültig. Auf den Zulassungsseiten sind von der Fa TT-Master auf der Liste 29b allerdings nur noch zwei Beläge zugelassen, darauf nicht mehr der TTMASTER Swing Back IF. Gilt die Liste 29 auch noch oder ist die ersetzt worden durch die Liste 29b?

Kennt jemand die Lösung? Ist der noch erlaubt oder nicht?

Vielen Dank für eine Antwort!

Gruß
Frank
Ich will auch mal Reli spielen!!!
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Cord
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Beitrag von Cord »

Hallo Frank,

das hier habe ich über den Belag bei einem TT-Versand gefunden:
Anmerkung: Der Belag Swingback IF ist ab sofort nicht mehr auf der Zulassungsliste der ITTF - kann aber durch einen Beschluss des DTTB bis zum 30.06.09 gespielt werden.
Ich finde die Archiv-Meldung auf tischtennis.de dazu nicht mehr.
Ich glaube, dass die von der Firma TT-Master dem ITTF vorgelegten Probeexemplare der Noppe nicht dem Produkt in den Regalen der Händler entsprach und dass deswegen die Zulassung zurückgenommen wurde.
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Conny
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Re: Belagkunde

Beitrag von Conny »

Frank hat geschrieben:Gilt die Liste 29 auch noch oder ist die ersetzt worden durch die Liste 29b? Kennt jemand die Lösung? Ist der noch erlaubt oder nicht?
Die Beläge, die auf der Liste 29 stehen, dürfen in der gesamten Saison, also bis 30.06.2009, gespielt werden.
Auszug aus der amtlichen Mitteilung vom 13.10.08: "... Das bedeutet, dass Neuaufnahmen in der Liste 29B ebenfalls ab sofort gültig sind, Beläge jedoch, die in Liste 29 geführt, aber in der Liste 29B nicht mehr erscheinen, noch bis zum Ende der Spielzeit 2008/2009 im nationalen Spielbetrieb eingesetzt werden können. Beläge der Liste 29 mit der Kennzeichnung "verboten ab 01.07.2008" haben auch weiterhin keine Zulassung mehr."
liebe Grüße aus der Südheide
pb
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Beitrag von pb »

Hallo Frank,
Ich zitiere mal aus dem DTTB: Beläge, die zu Saisonbeginn (01.07.) die ITTF-Zulassung besitzen bzw. diese im Saisonverlauf erhalten, behalten diese im Bereich des DTTB bis zum jeweiligen Saisonende (30.06.).
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Da der Belag auf der Liste vom April war und daher am 1.7.gültig war, bleibt er es in Deutschland auch bis zum Saisonschluss, auch wenn er jetzt nicht mehr auf der Liste ist.
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Conny
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Re: Belagkunde

Beitrag von Conny »

Die neue Belagliste 31 für die kommende Saison wurde jetzt veröffentlicht und ist gültig ab 01.07.2010. Für euer Planungen, Neuanschaffungen eine kleine Hilfe. Es sind alle Beläge erlaubt, die in der Liste stehen.
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liebe Grüße aus der Südheide
pb
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Re: Belagkunde

Beitrag von pb »

Ich hab auch mal ne kleine Frage: Ich habe ja ein Noppengummi ohne Schwamm und überlege mir aus Spaß nen alten dünnen Schwamm drunterzukleben, also den Schwamm vom alten Belag abzulösen, die Noppe auf den Schwamm zu kleben und dann quasi ein Noppengummi mit Schwamm zu spielen.
Ist das erlaubt?

Also ich weiß von früher (Anfang 90er) das das ein paar Abwehrnoppenspezies in Kiel gemacht haben, die holten sich dann Spezialschwamm aus China. Ich ging bisher davon aus das das zulässig ist, beim Training war ich aber recht alleine mit der Meinung.^^
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Conny
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Re: Belagkunde

Beitrag von Conny »

4.7 Das Belagmaterial sollte so verwendet werden,
wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne
irgendeine physikalische, chemische oder sonstige
Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung,
Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw.
verändert.
Das steht in den Regeln A der Wo.
Wenn du deinen Belag auf einen Schwamm klebst, hast du schon den Belag verändert. Das ist nicht erlaubt. Sprich auch mal Anton darauf an.
liebe Grüße aus der Südheide
pb
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Re: Belagkunde

Beitrag von pb »

Also zuerst ändere ich ja nicht den Belag sondern den Schwamm unter dem Belag.

Ich zitiere mal:
4.3.2 Sandwich-Gummi ist eine einzelne Schicht aus Zellgummi (d.h. Schwamm- oder
Schaumgummi), die mit einer einzelnen äußeren Schicht aus gewöhnlichem Noppengummi
bedeckt ist. Dabei darf die Gesamtdicke des Noppengummis nicht mehr als 2 mm
betragen.

Es sind also 2 einzelne Schichten.

Und in der Belagliste steht: Dark sponge (black, blue, brown, green, purple, red) should not be used under translucent red coverings (most red coverings are translucent). It is the player's responsibility to use a racket covering which appears bright red, and the use of a dark sponge under a translucent top sheet is likely to make the rubber illegal. Even if racket coverings appear in this List without reference to sponge, the Law 2.4.3. governs the use of sponge.
Sprich man soll darauf achten dass unter dem durchscheinenden roten Belag kein dunkler Schwamm ist, sonst könnte der Schläger nicht zugelassen sein.
Und das spricht ja dafür dass man als Spieler einen Einfluss auf den Schwamm hat sprich die Zulassung nur für den Gummiteil gilt und man sich einen Schwamm dazunehmen kann. Nur halt keinen schwarzen für die rote Seite. Ansonsten gelten für Schwamm wohl nur die Restriktionen eine Schicht und max. 2.5mm.

Und bei [External Link Removed for Guests] fragt auch jemand dasselbe, demnach geht das wohl.
Aber du weißt doch wen man fragen kann, funk den doch mal an.
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