Wettspielordnung, Abschnitt I, Punkt h:
"Spieler,
- die trotz bestehender Spielberechtigung für einen Verein für keine seiner Mannschaften gemeldet worden
sind,
- die erstmalig eine Spielberechtigung erhalten (siehe WO B 3),
- deren Spielberechtigung für den alten Verein wiederaufgelebt ist (siehe WO B 7) oder
- die mindestens eine komplette Spielzeiten lang keine gültige Spielberechtigung besessen haben (siehe
WO B 7),
können jederzeit für den Mannschaftsspielbetrieb nachgemeldet und entsprechend ihrer Spielstärke eingereiht
werden. Sofern sie während einer laufenden Halbserie nachgemeldet werden, erhalten sie für den
Rest dieser Halbserie den Status eines Reservespielers."